Ratgeber & FAQ

Alles Wissenswerte rund um Kosmetikgeräteprüfungen

Häufige Fragen zur DGUV V3

Ja! Auch Geräte, die nicht in Anlage 1 der MPBetreibV stehen (z.B. Ultraschallgeräte, Laborgeräte, Pflegebetten), müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 / DIN EN 62353 geprüft werden.
Die Norm empfiehlt Prüffristen von 6 bis 36 Monaten, typisch sind 12–24 Monate. Herstellerangaben haben Vorrang. Nach jeder Reparatur ist eine Prüfung nach Instandsetzung Pflicht.
Nach §5 MPBetreibV müssen drei Anforderungen erfüllt sein: 1) Aktuelle Kenntnisse aufgrund geeigneter Ausbildung und einschlägiger beruflicher Tätigkeit, 2) Freiheit von Weisungen bei fachlicher Beurteilung, 3) Geeignete Mittel (Messgeräte, Prüfeinrichtungen). Alexander Driller erfüllt alle drei Anforderungen und ist TÜV-Süd-zertifiziert.

Prüffristen im Überblick

Prüfart Rechtsgrundlage Frist Geräte
DIN EN 62353 DGUV V3 6–36 Monate Alle ME-Geräte
Nach Reparatur §7 MPBetreibV Sofort Alle reparierten Geräte