Ratgeber & FAQ
Alles Wissenswerte rund um Kosmetikgeräteprüfungen
Häufige Fragen zur DGUV V3
Ja! Auch Geräte, die nicht in Anlage 1 der MPBetreibV stehen (z.B. Ultraschallgeräte, Laborgeräte, Pflegebetten), müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 / DIN EN 62353 geprüft werden.
Die Norm empfiehlt Prüffristen von 6 bis 36 Monaten, typisch sind 12–24 Monate. Herstellerangaben haben Vorrang. Nach jeder Reparatur ist eine Prüfung nach Instandsetzung Pflicht.
Nach §5 MPBetreibV müssen drei Anforderungen erfüllt sein: 1) Aktuelle Kenntnisse aufgrund geeigneter Ausbildung und einschlägiger beruflicher Tätigkeit, 2) Freiheit von Weisungen bei fachlicher Beurteilung, 3) Geeignete Mittel (Messgeräte, Prüfeinrichtungen). Alexander Driller erfüllt alle drei Anforderungen und ist TÜV-Süd-zertifiziert.
Prüffristen im Überblick
| Prüfart | Rechtsgrundlage | Frist | Geräte |
|---|---|---|---|
| DIN EN 62353 | DGUV V3 | 6–36 Monate | Alle ME-Geräte |
| Nach Reparatur | §7 MPBetreibV | Sofort | Alle reparierten Geräte |