Geräteprüfung für Ästhetik-Praxen

Umfassende Prüfung von Medizinprodukten und Kosmetikgeräten - DIN EN 62353, DGUV V3, STK und NiSV

Die besondere Herausforderung: Medizinprodukte und Kosmetikgeräte

Ästhetik-Praxen und Schönheitskliniken nutzen einen Mix aus Medizinprodukten und kosmetischen Geräten. Für die Prüfung bedeutet das: Es gelten unterschiedliche Normen und Vorschriften je nach Geräteklassifizierung. Medizinprodukte werden nach DIN EN 62353 geprüft, alle übrigen elektrischen Geräte nach DIN VDE 0701-0702.

Mit der MDR Anhang XVI, die seit Juni 2023 gilt, werden zahlreiche ästhetische Geräte ohne medizinische Zweckbestimmung erstmals als Medizinprodukte reguliert. Das betrifft insbesondere Laser, IPL, HIFU und Radiofrequenz-Geräte für rein ästhetische Anwendungen.

Typische Geräte in der Ästhetik-Praxis

  • IPL-Geräte (Intense Pulsed Light) - Haarentfernung, Photorejuvenation
  • Lasergeräte - Nd:YAG, Alexandrit, Diodenlaser
  • HIFU-Geräte (hochintensiver fokussierter Ultraschall) - Lifting, Bodyforming
  • Kryolipolyse-Geräte - Fettreduktion
  • Radiofrequenz-Geräte (RF) - Hautstraffung, Thermage
  • Plasma-Pen / Fibroblast - Lidstraffung, Narbenbehandlung
  • EMS Bodyforming-Geräte
  • Injektionsgeräte und Mesotherapie-Systeme
  • Mikroneedling-Geräte (elektrisch)
  • LED-Therapiegeräte
  • Autoklaven und Sterilisatoren

Welche Prüfungen sind erforderlich?

Gerätetyp Prüfnorm Grundlage
Medizinprodukte (Klasse I-III) DIN EN 62353 DGUV V3 / MPBetreibV
Medizinprodukte Anlage 1 DIN EN 62353 + STK §12 MPBetreibV
Kosmetikgeräte (nicht-medizinisch) DIN VDE 0701-0702 DGUV V3
NiSV-relevante Geräte Elektrische Sicherheitsprüfung NiSV

MDR Anhang XVI - Was ändert sich ab 2025?

Neue Regulierung für ästhetische Geräte

Seit Juni 2023 fallen Geräte ohne medizinische Zweckbestimmung, die in Anhang XVI der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) aufgeführt sind, unter die Medizinprodukte-Regulierung. Das bedeutet: Geräte wie Laser, IPL und HIFU, die bisher nur als Kosmetikgeräte galten, müssen künftig als Medizinprodukte zertifiziert sein und entsprechend geprüft werden - inklusive STK nach §12 MPBetreibV.

Vorteile eines Wartungsvertrags

Ästhetik-Praxen verfügen typischerweise über eine hohe Anzahl an Geräten mit unterschiedlichen Prüffristen. Ein Wartungsvertrag bietet Ihnen:

  • Fristenüberwachung - Ich erinnere Sie rechtzeitig an anstehende Prüfungen
  • Planbare Kosten - Fester Jahrespreis für alle Prüfungen
  • Prioritäts-Service - Bevorzugte Terminvergabe, auch kurzfristig
  • Geräteakte - Lückenlose Dokumentation aller Prüfungen und Reparaturen
  • Alle Prüfungen aus einer Hand - DIN EN 62353, DIN VDE 0701-0702, STK und NiSV

Kombinierte Prüfung spart Zeit und Geld

Bei Praxen mit vielen Geräten lohnt sich ein Jahres-Prüftermin besonders: Ich prüfe alle Geräte - unabhängig von Klassifizierung und Norm - in einem Termin. So minimieren Sie Ausfallzeiten und sparen gegenüber Einzelprüfungen.