Geräteprüfung für Arztpraxen

STK, DGUV V3 und DIN EN 62353 für alle medizinischen und elektrischen Geräte in Ihrer Praxis

Prüfpflichten in der Arztpraxis

Als Betreiber medizinischer Geräte unterliegen Arztpraxen umfangreichen Prüfpflichten. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen vor, die DGUV Vorschrift 3 fordert die Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel. Als TÜV-Süd-zertifizierter Prüfer nach DIN EN 62353 übernehme ich beide Prüfungen für Ihre Praxis.

Typische Geräte in der Arztpraxis

  • EKG-Geräte
  • Ultraschallgeräte (Sonographie)
  • Defibrillatoren (AED und manuelle)
  • Blutdruckmessgeräte (elektrisch)
  • Laborgeräte und Zentrifugen
  • Infusionspumpen und Spritzenpumpen
  • Elektrische Patientenliegen und Untersuchungsstühle
  • Inhalationsgeräte
  • Pulsoximeter
  • Spirometer (Lungenfunktionstest)
  • Ergometer (Belastungs-EKG)
  • Sterilisatoren und Autoklaven

Welche Prüfungen sind erforderlich?

Prüfung Grundlage Geräte
STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) §12 MPBetreibV Anlage-1-Geräte (z.B. Defibrillatoren, Infusionspumpen, Ergometer)
DIN EN 62353 DGUV V3 / MPBetreibV Alle medizinischen elektrischen Geräte
DIN VDE 0701-0702 DGUV V3 Alle sonstigen elektrischen Betriebsmittel (PC, Drucker, Kaffeemaschine etc.)

STK nach §12 MPBetreibV

Die sicherheitstechnische Kontrolle ist für alle Geräte aus Anlage 1 der MPBetreibV gesetzlich vorgeschrieben. In Arztpraxen betrifft dies insbesondere:

  • Defibrillatoren - AED und manuelle Defibrillatoren
  • Infusionspumpen - Alle aktiven Infusions- und Spritzenpumpen
  • Ergometer - Für Belastungs-EKG
  • Elektrochirurgiegeräte - Falls vorhanden

DIN EN 62353 - Alle medizinischen Geräte

Für alle medizinischen elektrischen Geräte, die nicht unter Anlage 1 fallen, ist die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 62353 die zentrale Sicherheitsprüfung. Sie umfasst:

  • Sichtprüfung - Gehäuse, Kabel, Stecker, Anwendungsteile
  • Schutzleiterwiderstand - Bei Klasse-I-Geräten
  • Isolationswiderstand - Bei Klasse-II-Geräten
  • Ableitstrommessung - Ersatzableitstrom, Berührungsstrom, Patientenableitstrom
  • Funktionsprüfung - Nach Herstellerangaben

Auch ästhetische Geräte in der Praxis?

Viele Arztpraxen erweitern ihr Leistungsspektrum um ästhetische Behandlungen - mit IPL, Laser, HIFU oder RF-Geräten. Diese Geräte prüfe ich selbstverständlich mit: Je nach Klassifizierung nach DIN EN 62353 (Medizinprodukte) oder DIN VDE 0701-0702 (Kosmetikgeräte). Bei NiSV-relevanten Geräten erstelle ich den entsprechenden Prüfnachweis.

Prüffristen in der Arztpraxis

Empfohlene Intervalle

Herstellerangaben haben immer Vorrang. Typische Intervalle: STK alle 1-2 Jahre, DIN EN 62353 Wiederholungsprüfung alle 12-24 Monate. Nach jeder Reparatur ist eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme Pflicht.