NiSV - Prüfung von Kosmetikgeräten
Sicherheitsprüfungen für Geräte mit nichtionisierender Strahlung in Kosmetikstudios und Arztpraxen
Was ist die NiSV?
Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt seit 2021 den gewerblichen Einsatz von Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben - insbesondere in Kosmetikstudios, Nagelstudios, Friseursalons und ästhetischen Praxen.
Betreiber und Anwender müssen sicherstellen, dass ihre Geräte den Anforderungen der NiSV entsprechen und regelmäßig auf elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Welche Geräte fallen unter die NiSV?
- Lasergeräte (Haarentfernung, Tattooentfernung, Hautverjüngung)
- IPL-Geräte (Intense Pulsed Light)
- Hochfrequenzgeräte (Radiofrequenz, RF-Lifting)
- Ultraschallgeräte (Kavitation, HIFU, Ultraschall-Lifting)
- Magnetfeldgeräte (Magnetfeldtherapie)
- LED- und Lichttherapiegeräte
- Mikrostromgeräte
- Kryolipolyse-Geräte
- Plasmageräte (Plasma-Pen, Fibroblast)
- EMS-Geräte (Elektromuskelstimulation)
Unsere Prüfleistungen
- ✓ Elektrische Sicherheitsprüfung nach DIN EN 62353 - Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme
- ✓ Funktionsprüfung - Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Funktionen und Schutzeinrichtungen
- ✓ Sichtprüfung - Gehäuse, Kabel, Anschlüsse, Typenschilder, Warnhinweise
- ✓ Dokumentation - Vollständiges Prüfprotokoll mit Prüfplakette als Nachweis für Behörden und Versicherungen
- ✓ Beratung - Unterstützung bei der NiSV-konformen Geräteausstattung und Betreiberpflichten
Warum ist die Prüfung wichtig?
Seit dem vollständigen Inkrafttreten der NiSV sind Betreiber verpflichtet, nur sichere und ordnungsgemäß funktionierende Geräte einzusetzen. Regelmäßige Prüfungen sind aus mehreren Gründen unverzichtbar:
- ✓ Gesetzliche Pflicht - Die NiSV verlangt die sichere Anwendung; Behörden können den Betrieb unsicherer Geräte untersagen
- ✓ Versicherungsschutz - Viele Betriebshaftpflichtversicherungen verlangen regelmäßige Prüfnachweise
- ✓ Kundensicherheit - Schutz Ihrer Kunden vor elektrischen Gefährdungen und Fehlfunktionen
- ✓ Haftungsschutz - Dokumentierte Prüfungen entlasten Sie im Schadensfall
Für wen ist die NiSV-Prüfung relevant?
- ✓ Kosmetikstudios - IPL, Laser, Ultraschall, RF-Geräte
- ✓ Nagelstudios - UV/LED-Aushärtelampen
- ✓ Tattoo-Studios - Laser zur Tattooentfernung
- ✓ Friseursalons - Laser- und Lichtgeräte
- ✓ Ästhetische Praxen - HIFU, Kryolipolyse, Plasma, RF
- ✓ EMS-Studios - Elektromuskelstimulationsgeräte
- ✓ Physiotherapie-Praxen - Ultraschall, Magnetfeld, Elektrotherapie
Prüffristen
Wir empfehlen eine jährliche Prüfung aller NiSV-relevanten Geräte. Herstellerangaben haben Vorrang - viele Hersteller schreiben kürzere Intervalle vor. Nach jeder Reparatur ist eine erneute Prüfung Pflicht.
Ihr Vorteil: Alles aus einer Hand
Als Prüfdienstleister prüfen wir sowohl Ihre medizinischen Geräte (DGUV V3) als auch Ihre Kosmetikgeräte nach NiSV - in einem Termin. Besonders praktisch für Arztpraxen mit ästhetischem Schwerpunkt, die sowohl Medizinprodukte als auch kosmetische Geräte im Einsatz haben.
Hinweis zur NiSV-Fachkunde
Die NiSV schreibt für Anwender bestimmter Gerätegruppen einen Fachkundenachweis vor. Wir beraten Sie gerne, welche Fachkunde für Ihre Geräte erforderlich ist. Die Prüfung der Geräte selbst erfordert elektrotechnische Qualifikation - diese bringen wir mit unserer TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN EN 62353 mit.