Geräteprüfung für Kosmetikstudios

DGUV V3, NiSV-Prüfung und STK für alle elektrischen Kosmetikgeräte - vom IPL bis zum Autoklaven

Warum braucht Ihr Kosmetikstudio eine Geräteprüfung?

Moderne Kosmetikstudios arbeiten mit einer Vielzahl elektrischer Geräte, die direkt am Kunden eingesetzt werden. Seit dem vollständigen Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) Ende 2020 gelten verschärfte Anforderungen an die Gerätesicherheit. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Darüber hinaus schreibt die DGUV Vorschrift 3 die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel vor - auch in Kosmetikstudios. Als TÜV-Süd-zertifizierter Prüfdienstleister übernehmen wir die komplette Geräteprüfung für Ihr Studio.

Typische Geräte im Kosmetikstudio

In Ihrem Studio prüfen wir unter anderem folgende Geräte:

  • IPL-Geräte (Intense Pulsed Light) - Haarentfernung, Hautverjüngung
  • Lasergeräte - Haarentfernung, Pigmentbehandlung
  • Radiofrequenz-Geräte (RF) - Hautstraffung, Lifting
  • Ultraschall- und Kavitationsgeräte
  • HIFU-Geräte (hochintensiver fokussierter Ultraschall)
  • Mikrostromgeräte
  • LED-Masken und Lichttherapiegeräte
  • Mikrodermabrasionsgeräte
  • Gesichtsdampfer
  • Wachserhitzer und Paraffinbäder
  • UV-/LED-Nagellampen
  • Sterilisatoren und Autoklaven

Welche Prüfungen sind erforderlich?

  • DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 - Elektrische Sicherheitsprüfung aller Betriebsmittel (Pflicht für jeden Gewerbebetrieb)
  • NiSV-Geräteprüfung - Sicherheitsprüfung aller Geräte mit nichtionisierender Strahlung (IPL, Laser, RF, Ultraschall, LED)
  • STK nach MPBetreibV - Sicherheitstechnische Kontrolle für Geräte mit Medizinproduktzulassung (z.B. bestimmte IPL- und Lasergeräte)
  • DIN EN 62353 - Prüfung medizinischer elektrischer Geräte (falls vorhanden)

NiSV - Seit 2021 Pflicht für Kosmetikstudios

Die NiSV betrifft nahezu jedes Kosmetikstudio. Geräte, die nichtionisierende Strahlung abgeben, müssen regelmäßig auf elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dazu gehören:

NiSV-relevante Gerätekategorien

  • Laser und IPL - Haarentfernung, Hautverjüngung, Pigmentbehandlung
  • Hochfrequenz/RF - Hautstraffung, Bodyforming
  • Ultraschall - Kavitation, HIFU, Ultraschall-Lifting
  • Niederfrequenz - Mikrostrom, EMS
  • Optische Strahlung - LED-Masken, Lichttherapie

Prüfablauf in Ihrem Studio

  • Terminvereinbarung - Flexibel, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
  • Bestandsaufnahme - Erfassung aller prüfpflichtigen Geräte vor Ort
  • Sichtprüfung - Gehäuse, Kabel, Stecker, Handstücke, Typenschilder
  • Messtechnische Prüfung - Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme
  • Funktionsprüfung - Sicherheitsrelevante Funktionen, Not-Aus, Schutzeinrichtungen
  • Dokumentation - Prüfprotokoll, Prüfplakette, Mängelbericht bei Bedarf

Alles in einem Termin

Wir prüfen DGUV V3, NiSV und STK in einem einzigen Termin - effizient und ohne unnötige Ausfallzeiten für Ihr Studio. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll für alle Geräte als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Häufige Fragen von Kosmetikstudios

Wie oft müssen meine Geräte geprüft werden?

Herstellerangaben haben Vorrang. Üblich sind Intervalle von 12 bis 24 Monaten. Für NiSV-Geräte empfehlen wir eine jährliche Prüfung. Nach jeder Reparatur ist eine erneute Prüfung Pflicht.

Was passiert, wenn ein Gerät durchfällt?

Sie erhalten einen detaillierten Mängelbericht. Kleinere Mängel (z.B. defekte Kabel) können wir oft direkt vor Ort beheben. Bei schwerwiegenden Mängeln darf das Gerät nicht weiter eingesetzt werden, bis die Reparatur erfolgt ist.